DIE REPUBLIK DES GEFÄNGNISSES UND DER FOLTER
Das Regime der Islamischen Republik Iran ist ein vom Wesen her und historisch ein reaktionäres und antirevolutionäres Regime, welches jedoch aus einer großen Volksrevolution hervorgegangen ist. Seit Anfang, ja schon vor dessen Machtergreifung hat es daran gedacht, seine Söldner zur Bekämpfung der Volksbewegung zu organisieren und zu mobilisieren. Und trotz größerer Unterschiedlichkeiten in seinen Regierungsorganen und Flügelkämpfen hat es spezielle und recht komplizierte politische Polizeien organisiert. Das Besondere an der Islamischen Republik als ein zum Kapitalismus stehendes bonapartistisches Regime besteht in seiner Mullah-Führung und Basierung auf die Religion. Der Islam der Ein-Mann-Bestimmung ist die offizielle Ideologie und die schiitischen Polit-Ayatollahs gelten als die Theoretiker und Ideologen dieses Systems. Insofern muss man die Realisierung der islamischen Gebote sowie die Verbreitung der islamischen Vorschriften auf allen gesellschaftlichen Lebensbereichen zu den historischen Grundaufgaben dieses Regimes zählen. Eine oberflächliche Interpretation von den gesellschaftlichen Bewegungen, der Wirtschaft, der Geschichte und Politik Irans und der Welt sowie deren Auslegungen nach islamisch und unislamisch sind zur Verteidigung der klerikalen Herrschaft und der Mullah-Diktatur sowie die Unterdrückung einer jeden andersartigen Idee gehören zu den „ideologischen Grundfesten eines solchen faschistischen Regimes“. Die politische Polizei des Regimes hat neben der wörtlich unterdrückenden Aufgabe auch die Pflicht, ‚Meinungserkundungen’ zur Erkennung und Unterscheidung von Gläubigen von Nichtgläubigen des theokratischen Systems durchzuführen und die letzteren hinauszusäubern bzw. zu liquidieren. Deshalb ist das Kriterium für die Wahl und zur Einstellung von Staatsbeamten und der politischen Polizei des Regimes das Grad der ideologischen Reinheit und Glaubensüberzeugung im Sinne der Herrschenden dieses Regimes. Alle vom Regime begangenen Verbrechen, Terrorakten, Folterungen, Menschenentführungen, Überfällen auf Menschen und Häuser, Unterdrückungen und Hinrichtungen etc. – dies alles wird „ideologisch“ gerechtfertigt; und alles, was der reigiös-politische Führer(!) oder seine direkten Vertreter kund tun, gilt als islamisch, angemessen, gottesgefällig und akzeptabel, derer Durchführung nicht nur diesseitige Belohnungen zur Folge hat, sondern auch jenseitige.
Da die Islamische Republik das ‚Resultat’ und Erbe einer großen Volksrevolution ist, muss sie sich „revolutionär“ geben, und sie hat tatsächlich mit solchen Gesten und revolutionärscheinenden Täuschungen national und international sehr viele Menschen betrogen. Unter diesen haben die traditionellen Gesellschaftsschichten wegen ihrer kulturellen Rückständigkeit sich mehr als andere gesellschaftlichen Gruppen beschwindeln lassen. Ein Teil dieser Betrogenen bekommen dies mit der Zeit mit und grenzen sich vom Regime ab. Ein anderer Teil wird jedoch im Regime integriert, bekommt Gemeinsamkeit an Interessen mit dem Regime und sieht somit seine Interessen in Fortsetzung der gemeinsamen Politik mit dem Regime und die anfängliche Illusion verwandelt sich in Söldnerschaft. Obwohl die Rolle der Figuren und Söldner innerhalb der Regierungsorganen entscheidend ist, setzen die Volksproteste das Regime dermaßen unter Druck, dass das Mullahregime allein mithilfe seiner professionellen Söldner und Sicherheitskräften nicht Herr der Lage werden kann und sich gezwungen sieht, durch extrem demagogische Tricks die Volksmassen zu betrügen und aus ihnen und ihrer Energie gegen sie selbst zu mobilisieren und die reaktionäre Unterdrückung und Gewalt als eine revolutionäre Gewalt zu verkaufen und sie gegen die revolutionären und demokratischen Kräfte anzuwenden. Diese Bemühungen werden immer noch fortgesetzt. Bei jeder Gelegenheit mobilisiert das Regime seine ihm noch gebliebenen Kräfte und versucht so seine Unterdrückungssöldner zu unterstützen.
In der politischen Kultur unserer Gesellschaft sind leider Verhaftung, Verhör und Folter miteinander verknüpft und für die Bevölkerung zu einer negativen Normalität geworden und man erinnert sich in diesem Zusammenhang sofort an bekannte und verwandte Personen. Seit der Revolution bis heute gehören Verhaftung und Folter zu den Berufungen des Mullahregimes, die ohne Pause stattfinden. Als das Volk während der Revolutionsmonate die Freilassung der politischen Gefangenen stürmisch begrüßte, so war dies der Ausdruck des Lobes und der Bewunderung und Anerkennung für Tapferkeit und Anstand von Menschen, die im Kampf gegen die Diktatur und für die Erlangung der Freiheit und Selbständigkeit sogar Gefängnis und Folter bewusst hingenommen haben und hinnehmen.
Die lächerlichen und erfolglosen Bemühungen der Führer der Islamischen Republik in den Medien und vor der internationalen Öffentlichkeit, die Behandlung der Gefangenen durch die Gefängniswärter menschlich zu zeigen und die Folter zu leugnen und sie als islamische Erziehung darzustellen, darf man nicht als die einzige Anstrengung des Regimes auffassen, die Entlarvungen der Opposition und den internationalen Druck zu neutralisieren. Die gelegentlichen Reden der Führer des Regimes bei Besuchen der Gefängniswärtern und Folterknechten und Henker des Regimes, bei denen sie diese väterlich loben dazu bestärken, die Gefangenen weiterhin islamisch zu behandeln und umzuerziehen sowie die Lügenbehauptung, der Staatsanwalt hätte die U-Haft verkürzt, all das sind Taktiken, die im gleichen Zusammenhang zu sehen sind, und man möchte die verhängnisvollen Folgen dieser verbrecherischen Politik zu lindern. In Regime des Klerus hat das Volk nach seinen engen Vorstellungen zu leben und körperliche sowie psychische Folter sind eine religiöse Pflicht und eine Gottesgabe zur Ausgleichung der Sünden! Festnahmen oder Verhaftungen sind in einer demokratischen Zivilgesellschaft ein rechtlicher Akt, der der gesetzlichen Genehmigung der staatsanwältlichen Anordnung bedarf und einer Straftat folgt oder eine solche vorbeugen soll, und nach Gesetz kann man vor einer konkreten Straftat niemanden verurteilen. Aber in der faschistischen Islamischen Republik sind alle Täter und Saboteure, es sei denn das Gegenteil wird bewiesen. Das Regime braucht keinerlei Entschuldigungen oder konkrete Verdachtsmomente, um Menschen zu verhaften. Jeder Nicht-Moslem oder Moslem, der ungehorsam, oppositionell oder Kritiker ist, kann als Hede oder Linienuntreu jederzeit ins Gefängnis geworfen werden.
Auf der UNO-Vollversammlung und in der Menschenrechtskommission hat man bisher mehrere Male über Menschenrechte und Ablehnung der Folter diskutiert. Die Islamische Republik und andere reaktionäre Regimes haben jedes Mal mit der Argumentation, die „Folter“ wäre ja eine islamische Erziehungsmaßnahme, sich geweigert, dieses menschliche Grundrecht und die Verächtung der Folter zu akzeptieren, sie sagten vielmehr in einer unverschämt offenen Weise, die Aufhebung der Folter und der Todesstrafe seien mit dem Islam nicht zu vereinbaren. Die Folter und das islamische Rachegesetz „ Auge-um-Auge“ müssen vielmehr fortgesetzt werden, um die Fortexistenz des Islam zu sichern. Sie sehen, es ist wahrhaft keine bessere Bezeichnung für die Islamische Republik zu wählen als die Republik des Gefängnisses und der Folter!
Die Diktatur erzeugt Hass und Hass ist etwas Unkontrollierbares; und wir Vertriebenen dieser religiösen Diktatur werden kämpfen bis dieses verbrecherische religiöse Mullah-Regime gestürzt und Demokratie im Iran errichtet ist!